Migration: Opposition gibt Landrat Jura-Nachhilfe nach rechtswidriger Abschiebung
Opposition gibt Landrat Jura-Nachhilfe nach rechtswidriger Abschiebung

Quelle: Frank Molter/dpa
Nach einem Bericht von WELT über eine rechtswidrige Abschiebung musste im schleswig-holsteinischen Landtag der Landrat erklären, wieso seine Behörde einen Gerichtsbeschluss missachtet hatte. Der Abgeschobene ist inzwischen wieder in Deutschland.
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Es sei „natürlich kein ganz so schöner Termin“, den er hier wahrzunehmen habe, der Anlass „alles andere als angenehm“, begann Landrat Christoph Mager sein Statement vor dem Innen- und Rechtsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtags. Es ging um eine Abschiebung in die Türkei, die die Ausländerbehörde seines Kreises Herzogtum Lauenburg am 29. Juli durchgeführt hatte – und das, obwohl ihr dies das Verwaltungsgericht Schleswig in den Stunden vor dem Abflug mehrfach telefonisch untersagt hatte.
Nachdem WELT am Dienstag über den Vorgang und die bislang fehlende Kritik daran aus der schwarz-grünen Landesregierung berichtet hatte, waren Abgeordnete aus allen drei Oppositionsfraktionen – SPD, FDP und SSW – so entsetzt, dass sie das Thema kurzfristig als Tagesordnungspunkt 1 auf die Agenda der am Mittwoch stattfindenden Ausschusssitzung brachten.
Die bisherige Reaktion des zuständigen Ministeriums werde der Schwere des Vorgangs nicht gerecht, erklärte die SSW-Abgeordnete Sybilla Nitsch am Dienstagnachmittag. Die Prüfung des Einzelfalls sei notwendig, „ein klares Bekenntnis zur Verbindlichkeit gerichtlicher Entscheidungen kann und muss die Landesregierung aber sofort abgeben.“ Dass auch Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) dazu bislang schweige, sei nicht nachvollziehbar.
Ulf Kämpfer, SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl 2027 und früher selbst Richter, erklärte, die Landesregierung dürfe sich nicht „wegducken“. Das Sozialministerium müsse den Vorgang aufklären und auch mögliche „dienst- und strafrechtliche Konsequenzen“ prüfen. FDP-Chef Wolfgang Kubicki kommentierte den WELT-Bericht auf X so: „Weil der Staat bei Abschiebungen überfordert ist, ergeht man sich stattdessen in Aktionismus und desavouiert nebenbei den Rechtsstaat.“
Keine „vorsätzliche Missachtung“ des Gerichts, sondern „Unkenntnis“?
Am Mittwochnachmittag mussten also der Landrat sowie die grüne Staatssekretärin Silke Schiller-Tobies aus dem Sozialministerium knapp 40 Minuten lang den Parlamentariern Rede und Antwort stehen. Der Kommunalpolitiker räumte ein, dass die Abschiebung ein „eklatanter“ Fehler gewesen sei, erklärte aber auch, es sei seitens seiner Mitarbeiter keine vorsätzliche Missachtung von Recht gewesen, „sondern schlicht und ergreifend Unkenntnis darüber“, dass ein Gerichtsbeschluss bereits durch mündliche Bekanntgabe wirksam werden könne.
Auch er als Volljurist habe das bisher nicht gewusst, deshalb habe er Schwierigkeiten damit, seinen Mitarbeitern „daraus jetzt einen Strick zu drehen“. Diese würden nicht auf einer hohen Besoldungsgruppe arbeiten und hätten so einen Fall noch nie erlebt und wären deshalb davon ausgegangen, sie könnten erstmal den Zugang des Beschlusses abwarten, um dann auch über Rechtsmittel zu entscheiden. Zusätzlich hätte ein „Zertifikatsproblem“ die Zustellung des Beschlusses um zwei Stunden verzögert.
Man sei nun dabei, eine Weiterbildungsveranstaltung für die Mitarbeiter zu organisieren. Die Staatssekretärin ergänzte, man nehme den Fall zum Anlass, auch gegenüber allen anderen Ausländerbehörden sehr deutlich zu kommunizieren, wie mit solchen „Hängebeschlüssen“, also gerichtlichen Zwischenverfügungen zur Sicherung des Status Quo, umzugehen sei.
Aber ganz so einfach ließen die Oppositionsabgeordneten den Landrat nicht davonkommen. Zur Rechtsgebundenheit der Verwaltung gehöre nach seinem Verständnis, dass man das erstmal als „deutlichen Hinweis“ nehme, wenn ein Gericht sage „du darfst das nicht“, und als Exekutive dann nicht sage „mache ich aber trotzdem, weil du mir das noch nicht zertifiziert übermittelt hast“, erklärte der SPD-Abgeordnete Kai Dolgner.
Nitsch vom SSW sagte, sie gehe davon aus, dass auch Nicht-Juristen, wenn ein Beschluss seitens des Gerichts angekündigt worden und dieser noch nicht eingegangen sei, erstmal nachfragen würden „kommt der noch?“, bevor man etwas vollziehe. FDP-Ausschussmitglied Bernd Buchholz schrieb WELT, er glaube, der Fall wäre nicht passiert, „würde das Land – wie von uns seit Jahren vorgeschlagen – die Kompetenzen für das Rückführungsmanagement in einer zentralen Landesbehörde bündeln“.
Auch legten die Parlamentarier mehrfach den Finger in die Wunde, dass laut dem Gericht die Behörde sich eben nicht nur aus formellen Gründen über den Beschluss hinweggesetzt hatte, sondern auch weil sie die Untersagung der Abschiebung der Sache nach nicht richtig fand. Die Richter schrieben, die Behörde habe im Nachgang erklärt, dass es „nicht sein könne“, dass der Mann sich mit einer „Scheinehe“ der Abschiebung entziehe, außerdem habe er Straftaten begangen und die Kosten einer Abschiebemaßnahme seien hoch.
Zwischendurch ergriffen mehrere Abgeordnete der Regierungsfraktionen das Wort, um zu betonen, dass dieser eine Fall nicht repräsentativ für die Arbeit der Ausländerbehörde insgesamt sei. Hermann Junghans von der CDU erklärte, er kenne aus seiner anwaltlichen Praxis „sehr viel drastischere Beispiele“ dafür, dass Verwaltungen sich nicht an Entscheidungen gehalten hätten.
Er wolle hier zwar nichts beschönigen, es sei „schlecht gelaufen“, „aber ich glaube, wir sollten auch nicht zu sehr darauf rumreiten, weil man hier auch noch im Hinterkopf haben sollte, dass ja schon Kosten angefallen waren für die Abschiebung und das dann auch zu unnützen Aufwendungen geführt hätte, wenn man hier nicht weitergekommen wäre“. Er wolle, dass Verwaltungsmitarbeiter auch weiterhin Entscheidungen fällen, „hinter denen sie auch stehen, wo sie wirklich eine Abwägung vornehmen, und das im Einzelfall auch mal falsch sein kann“.
Der Abgeschobene ist mit Unterstützung der Behörde wieder in Deutschland
Nitsch kritisierte diese Aussage scharf. Der Eingriff in die Freiheit eines Menschen sei ein „drastischer“ Fall. Hier sei in eine Abwägung gegangen worden, wo eigentlich gar keine Abwägung zu treffen gewesen wäre. Sie habe kein Interesse daran, dass mit Menschen so umgegangen werde. „Dann ist es für mich keine politische Frage, wie viel hat die Rückführung gekostet, sondern: War die Rückführung rechtmäßig oder nicht?“
Abschließend sicherte die Staatssekretärin zu, dass das Ministerium bis zum 1. November einen Bericht vorlegen werde mit der „fachaufsichtlichen Bewertung des konkreten Vorgangs“ und Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit der Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein. Alle Beteiligten der Sitzung hätten anerkannt, „dass die Abschiebung nicht hätte stattfinden dürfen“, fasste die CDU-Abgeordnete Marion Schiefer gegenüber WELT zusammen.
Auch für den Abgeschobenen scheint der Vorgang nun ein „Happy End“ gefunden zu haben: Man habe ihn „so gut es irgendwie ging“ bei der Wiedereinreise unterstützt, sagte Mager im Ausschuss, und seine Ehefrau habe sich ausdrücklich für die „kooperative Zusammenarbeit“ bedankt. Ein Sprecher des Kreises teilte WELT auf Anfrage mit, die Ehefrau hätte die Ausländerbehörde am Sonntag darüber informiert, dass er inzwischen wieder eingereist sei.
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