Migration: Nur jeder Zehnte wurde abgeschoben – Deutschlands Rückführungsproblem
Nur jeder Zehnte wurde abgeschoben – Deutschlands Rückführungsproblem

232.067 Menschen sind in Deutschland ausreisepflichtig. Abgeschoben wurden im vergangenen Jahr aber nur 22.787. Während die Politik über härtere Regeln streitet, zeigen neue Zahlen das Ausmaß des Problems: Mehr als 190.000 Ausreisepflichtige besitzen sogar eine Duldung.
Wer Deutschland verlassen muss, entscheidet nicht die Bundespolizei. Auch nicht die Ausländerbehörden. Am Anfang steht meist ein Asylverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Behörde prüft, ob Schutzgründe vorliegen. Wird ein Antrag abgelehnt, können Betroffene vor Gericht ziehen. Erst wenn sämtliche Verfahren abgeschlossen sind und kein Aufenthaltsrecht mehr besteht, entsteht eine Ausreisepflicht. Doch auch dann folgt nicht automatisch die Abschiebung.
Viele Menschen verbinden Abschiebungen mit dem BAMF. Tatsächlich endet die Zuständigkeit der Behörde bereits nach Abschluss des Asylverfahrens. „Der Vollzug der Abschiebungsandrohung liegt nicht in der Zuständigkeit des Bundesamts, sondern bei den Bundesländern, die durch ihre Ausländerbehörden handeln“, teilte das Bundesamt WELT auf Anfrage mit. Städte, Landkreise und Landesbehörden müssen anschließend Aufenthaltsorte ermitteln, Reisedokumente beschaffen, Rückführungen organisieren und mit Herkunftsstaaten zusammenarbeiten.
Jedoch liegen zwischen einer rechtskräftigen Ausreisepflicht und einer tatsächlichen Rückführung oft Monate oder Jahre. Menschen ziehen um, legen neue Rechtsmittel ein, tauchen unter oder erhalten Duldungen. Gleichzeitig müssen Behörden mit Botschaften verhandeln, Identitäten klären und die Flüge organisieren.
Mehr als eine Million Menschen mit abgelehntem Asyl
Zum Stichtag 31. Mai 2026 lebten nach Angaben des Ausländerzentralregisters 238.582 ausreisepflichtige Menschen in Deutschland. 198.220 von ihnen verfügten über eine Duldung. Die Ausreisepflicht besteht damit zwar fort, die Abschiebung wird jedoch vorübergehend ausgesetzt.
Bereits Ende 2025 hatten sich 232.067 vollziehbar ausreisepflichtige Personen in Deutschland aufgehalten. Von ihnen waren 190.974 geduldet. Gleichzeitig waren mehr als eine Million Menschen mit einem abgelehnten Asylantrag im Ausländerzentralregister erfasst. Die Bundesregierung weist allerdings darauf hin, dass die meisten von ihnen inzwischen über ein Aufenthaltsrecht verfügen und deshalb nicht ausreisepflichtig sind.
Den mehr als 232.000 Ausreisepflichtigen stehen vergleichsweise wenige tatsächliche Rückführungen gegenüber. Im gesamten Jahr 2025 wurden bundesweit 22.787 Menschen abgeschoben. Davon wurden 15.254 direkt in ihre Herkunftsländer zurückgeführt. Weitere 5.377 Personen wurden im Rahmen des europäischen Dublin-Systems in andere EU-Staaten überstellt, die für ihre Asylverfahren zuständig waren.
Die meisten Abschiebungen erfolgten in Nordrhein-Westfalen. Dort wurden 4.784 Menschen zurückgeführt. Es folgen Bayern mit 3.649 und Baden-Württemberg mit 3.368 Abschiebungen. Dahinter liegen Hessen (1.891), Berlin (1.673) und Niedersachsen (1.262).
Während 22.787 Menschen abgeschoben wurden, scheiterten im selben Zeitraum 34.448 geplante Abschiebungen. Damit gab es deutlich mehr gescheiterte als erfolgreich durchgeführte Rückführungen.
Besonders auffällig ist dabei Berlin. In der Hauptstadt wurden 2025 insgesamt 1.673 Menschen abgeschoben. Gleichzeitig scheiterten jedoch 9.750 geplante Abschiebungen. Auch Nordrhein-Westfalen verzeichnete 5.294 gescheiterte Maßnahmen. In Baden-Württemberg waren es 4.583, in Bayern 4.354.
Mit Abstand am häufigsten scheiterten Abschiebungen, weil die betroffenen Personen nicht angetroffen wurden oder gar nicht erst zugeführt werden konnten. Allein auf diesen Grund entfielen 21.341 Fälle. Weitere 11.184 Maßnahmen wurden bereits vor Durchführung storniert. 514 Mal verweigerten Fluggesellschaften oder Flugzeugführer die Beförderung. In anderen Fällen verhinderten medizinische Gründe, Widerstand der Betroffenen oder fehlende Dokumente die Rückführung.
Auf der Innenministerkonferenz in Hamburg setzte Hessen deshalb erfolgreich eine Initiative durch, die neue Fahndungs- und Überwachungsmöglichkeiten für untergetauchte Ausreisepflichtige prüfen soll. Nach Angaben des hessischen Innenministeriums soll der Bund geeignete Instrumente schaffen, um bestehende Ausreisepflichten wirksamer durchsetzen zu können. Konkret geht es um zusätzliche Möglichkeiten zur Ortung von Personen, die sich behördlichen Maßnahmen entziehen.
Daneben diskutierten die Innenminister auch über den künftigen Umgang mit Syrien. Nach Einschätzung Hessens sollten perspektivisch wieder Abschiebungen nach Syrien möglich werden – zunächst insbesondere bei Straftätern und Gefährdern. Gleichzeitig sollen freiwillige Rückkehrprogramme weiter ausgebaut werden.
Aufenthaltsdauer erschwert Abschiebungen
Ende 2025 lebten 80.177 Ausreisepflichtige bereits seit mehr als sechs Jahren in Deutschland. Weitere 30.663 hielten sich seit vier bis sechs Jahren im Bundesgebiet auf. Nur rund 54.000 Menschen waren weniger als zwei Jahre im Land.
Je länger sich Menschen in Deutschland aufhalten, desto komplizierter werden Rückführungen häufig. Familienbindungen entstehen, Kinder gehen zur Schule, Arbeitsverhältnisse werden aufgebaut. Damit wachsen die rechtlichen und praktischen Hürden. Besonders sichtbar wird die Debatte derzeit am Beispiel Georgiens.
Das Land gehört zu den wichtigsten Rückführungszielen Deutschlands. Ende 2025 waren 6.010 georgische Staatsangehörige ausreisepflichtig. Im selben Jahr wurden 1.696 Menschen nach Georgien abgeschoben. Weitere 1.725 verließen Deutschland freiwillig.
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